Häufige Fragen und Antworten

Zur Teilnahme und den Teilnahmebedingungen

Kann man ein- und dasselbe Hörbuch gleichzeitig für mehrere Kategorien einreichen?
Nein, das ist nicht möglich. Der Einreicher muss sich entscheiden, in welcher der sechs Kategorien er seinen Titel ins Rennen schicken möchte. Die Nominierungsjury hat bei jedem Hörbuch die Möglichkeit, die Kategorie zu wechseln, die Entscheidung des Einreichers ist also ohnehin nicht bindend für die Jury.

Kann man ein Hörbuch zweimal nacheinander zum Wettbewerb einreichen?
Nein, jeder Titel kann nur einmal eingereicht werden. Am Wettbewerb teilnehmen kann man mit allen Titeln des laufenden Jahres sowie mit Neuerscheinungen der Monate November und Dezember des Vorjahres. Da die Einreichungsfrist traditionell bis Ende Oktober reicht, entspricht unser Wettbewerbsjahr nicht dem Kalenderjahr.

Kann man ein Hörbuch für den Preis vorschlagen, ohne es selbst einzureichen?
Nein, das ist nicht möglich. Aber Sie könnten den Produzenten / Verleger des Hörbuchs auf den Wettbewerb hinweisen und ihn zur Teilnahme ermuntern.

Zur Einreichung / Registrierung

Gilt das Passwort vom letzten / vorletzten Jahr noch?
Ja, das Passwort für die Registrierung behält seine Gültigkeit. Es ist möglich, sich das Passwort erneut zusenden zu lassen, dafür muss aber die E-Mail-Adresse des Bearbeiters dieselbe sein wie im Vorjahr. Andernfalls ist eine Neuregistrierung notwendig.

An wen wende ich mich, wenn es bei der Online-Anmeldung Probleme gibt?
Am besten per E-Mail an die Geschäftsstelle Deutscher Hörbuchpreis:
hoerbuchpreis@wdr-mediagroup.com. Telefonisch sind wir unter der Nr. 0221-2035-2127 erreichbar. Die Anfragen werden an den Administrator der Website weitergeleitet, der sich um alle technischen Probleme kümmern und direkt mit Ihnen  Kontakt aufnehmen wird.

Gilt bei der Einreichungsfrist das Datum des Poststempels oder der Tag des Eingangs?
Das Datum des Poststempels genügt. Ein Express-Versand ist in der Regel nicht notwendig!
Bitte stimmen Sie sich mit uns persönlich ab, falls Sie Probleme haben, die Einreichungsfrist zu wahren: Tel. 0221-2035-2127.

Wieso müssen 10 Belegexemplare eingereicht werden?
Weil jede Jurorin / jeder Juror das Hörbuch im Original zugeschickt bekommt. Aktuell gibt es jeweils sieben JurorInnen in der Nominierungs- und der Preisträgerjury. Die restlichen drei Hörbücher sind für die Geschäftsstelle DHP und ggf. für den WDR bestimmt (Pressestelle und Redaktion für die Vorbereitung der Preisverleihung).

Wieso habe ich keine Eingangsbestätigung bekommen?
Eine individuelle Bestätigung für jeden Teilnehmer können wir aus logistischen / personellen Gründen nicht leisten. Wir versenden aber nach Ablauf der Einreichungsfrist eine allgemeine Bestätigungsmail mit weiteren Informationen zum Ablauf des Wettbewerbs an die Einreicher.

Kann man die Formulare und die Hörbücher getrennt an die Geschäftsstelle schicken?
Ja, das können Sie gerne tun. Viele Hörbuchverlage versenden ihre Titel über eine Verlagsauslieferung und schicken uns die Formulare mit separater Post. Sollten die Formulare deutlich früher verschickt werden als die Hörbücher, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis („Hörbücher über Verlagsauslieferung“).

Sind Titel, die es nur als Download gibt, zum Wettbewerb zugelassen?
Download-Portale können teilnehmen, sofern sie Eigenproduktionen oder über Lizenz erworbene abgeschlossene Produktionen anbieten, die nicht anderweitig vertrieben werden. Die Titel müssen auf DVD oder USB-Stick gespeichert und in 10-facher Ausfertigung an die Geschäftsstelle gesandt werden. Vom Wettbewerb ausgenommen sind die Angebote der Mediatheken von öffentlich-rechtlichen oder privaten Sendern.

Kann man ein Hörbuch einreichen, das ausschließlich oder vornehmlich aus Musikstücken besteht (z.B. Kinderhörbuch mit Liedern)?
Das empfiehlt sich nicht, denn der Deutsche Hörbuchpreis zeichnet die gelungene akustische Umsetzung einer Textvorlage aus. Musik kann – etwa im Hörspiel oder beim Kinderhörbuch – ein wichtiges Gestaltungsmittel sein. Eine Lieder-CD aber ist unserem Verständnis nach kein Hörbuch.

Bekommt man die Belegexemplare nach Ende des Wettbewerbs zurück?
Nein, ein Rückversand ist nicht möglich
.

Was passiert mit den eingereichten Hörbüchern nach der Preisverleihung?
Die nominierten und ausgezeichneten Titel werden von der Geschäftsstelle DHP, dem WDR und den Juroren archiviert. Alle anderen Hörbücher werden jährlich an soziale und öffentliche Einrichtungen wie z.B. städtische Bibliotheken, Seniorenheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser und Hospize gespendet. Auf diesem Wege kommt der Wettbewerb auch der Allgemeinheit zugute.

Zu den Jurys / dem Auswahlverfahren

Wer wählt die Juroren aus?
Das ist Aufgabe des Vereins Deutscher Hörbuchpreis und seiner Geschäftsführung.

Werden die Jurys jährlich neu besetzt?
In der Nominierungs- und Preisträgerjury verbleiben die Jurorinnen und Juroren in der Regel fünf bis sechs Jahre. Grundsätzlich gibt es keine reguläre „Amtszeit“ für die JurorInnen, deshalb werden von Jahr zu Jahr nur einzelne Plätze neu besetzt. Anders verhält es sich bei der zuletzt fünfköpfigen Kinderjury: Sie wird von unserem Kooperationspartner jährlich neu zusammengestellt.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Die Nominierungsjury tagt zweimal, ermittelt zunächst eine Longlist mit etwa 10 Titeln pro Kategorie und bestimmt dann die jeweils drei nominierten Titel. Die nominierten Hörbücher werden an die Preisträgerjury bzw. an die Kinderjury weitergereicht. Sie entscheiden über die Gewinner des Deutschen Hörbuchpreises.

Wie wird abgestimmt?
Der Abstimmung geht eine ausführliche Diskussion über die Titel voraus, weshalb die Jurysitzungen (mit Ausnahme der Kinderjury-Sitzung) ganztägig sind. Dann erfolgt eine in der Regel offene Abstimmung, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Die Kinderjury bemüht sich, am Ende der Diskussion zu einer einstimmigen Entscheidung über den Gewinner zu kommen.

Zur Auszeichnung

Wie erfahre ich, ob mein Titel nominiert wurde bzw. gewonnen hat?
Alle Einreicher, deren Titel nominiert bzw. ausgezeichnet werden, werden von der Geschäftsstelle DHP persönlich informiert, in der Regel telefonisch. Die Presse-Veröffentlichung zu den Nominierten bzw. Preisträgern erfolgt Anfang Januar (Nominierte) und Ende Januar / Anfang Februar (Preisträger).

Gibt es ein Preisgeld?
Ja, die Dotierung des Preises beträgt pro Kategorie € 3.333,-. Gibt es mehrere Preisträger für einen Titel, wird das Preisgeld entsprechend aufgeteilt. Außer bei den beiden Interpreten-Kategorien und der Verlegerischen Leistung, wo es sich von selbst versteht, bestimmt die Jury, wer den Preis für das jeweilige Hörbuch erhält (z.B. Regisseur, Bearbeiter, Sprecherin / Sprecher etc.).

Kann man die Aufkleber „Nominiert für den…“ und „Preisträger des Deutschen Hörbuchpreises“  bei der Geschäftsstelle bekommen?
Aufkleber produzieren und verschicken wir nicht. Die Sticker stehen aber als Download-Datei auf dieser Website (Menü „Presse“ / „Downloads“) zur Verfügung. Eine andere Verwendung (für Verlagsvorschau, eigene Website, sonstige Werbemittel) ist gestattet, sofern der DHP-Styleguide beachtet wird. Diesen finden Sie ebenfalls als Download (pdf-Datei) auf derselben Seite.

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