Verlage (Hörbuchverlage / Buchverlage mit Hörbuchprogramm).
Produzierende Institutionen (z.B. ARD-Sender), sofern ihre Produkte von ihnen selbst oder über Hörbuchverlage vertrieben werden.
Download-Portale, sofern sie Eigenproduktionen oder selbst über Lizenz erworbene abgeschlossene Produktionen anbieten, die nicht anderweitig vertrieben werden.
In der Kategorie "Bestes Hörspiel" sind auch Angebote der Mediatheken von öffentlich-rechtlichen oder privaten Sendern zugelassen.
Produzentinnen und Produzenten / Autorinnen und Autoren, sofern das Hörbuch im Handel (physisch oder als Download) zu erwerben und für alle Interessenten zugänglich ist.
Was darf eingereicht werden?
Titel aus den Monaten November und Dezember 2023 und dem Erscheinungsjahr 2024.
Produktionssprache: Deutsch
Das Hörbuch ist allgemein erhältlich, d.h. es kann von jedem Kunden im Handel, Versandhandel, Online-Handel oder per Download erworben werden.
Grundsätzlich von einer Einreichung ausgeschlossen sind Neuauflagen und Neuzusammenstellungen bereits erschienener Titel, sofern sie nicht einen neuen, z.B. herausragenden editorischen Kontext bilden.
In den Kategorien „Beste Interpretin / Bester Interpret“ sollen die Originalproduktionen nicht älter als 5 Jahre sein.
Hinweise
Es können drei Titel pro Kategorie eingereicht werden mit Ausnahme der Kategorie "Das besondere Hörbuch", für die nur eine Einreichung möglich ist.
Jeder Titel kann nur in EINER Kategorie eingereicht werden, nicht gleichzeitig in mehreren.
Die vom Einreicher gewählte Kategorie darf von der Nominierungsjury geändert werden.
Die Auszeichnung in der Kategorie "Bestes Kinderhörbuch" richtet sich an die Altersgruppe 4 bis 12 Jahre.